Christian Heinz: „Ausnahmen für Muslime sind bereits jetzt im Friedhofsrecht vorgesehen“
„Die Beibehaltung der Sargpflicht ist sinnvoll“ „Einen Verstorbenen würdig zu bestatten, das heißt, ihm seine Würde als Mensch über den Tod hinaus zu belassen. Auch Muslimen muss es daher möglich sein, ihren religiösen Bräuchen entsprechend bestattet zu werden. Das Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz sieht hierzu Ausnahmen vor, um den religiösen Erfordernissen von Muslimen Rechnung zu tragen. So kann die Bestattungsfrist (§ 16 Abs. 4) verkürzt sowie eine Ausnahmegenehmigung des Gemeindevorstands (§ 18 Abs. 2) zur Abnahme des Sargdeckels getroffen werden“, sagte der CDU-Abgeordnete Christian Heinz, heute im Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes. „Warum die SPD ...
