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Aus dem Hessischen Landtag

Neuzuschnitt einiger Wahlkreise ist für eine rechtssichere Landtagswahl notwendig

Christian Heinz, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzender des Innenausschusses, sagte zur heutigen Anhörung zum Landtagswahlgesetz.

„Die Bevölkerungsentwicklung in Hessen macht den Neuzuschnitt einiger Landtagswahlkreise für eine rechtssichere Wahl notwendig. Im Landtag fand heute die Anhörung zum Reformvorschlag statt, den die überparteilich besetzte Kommission erarbeitet hat und dort von allen demokratischen Fraktion und vom Landeswahlleiter gemeinsam getragen wurde. Einige Gemeinden sollen demnach den jeweiligen Nachbarwahlkreisen zugeordnet werden.

Verständlicherweise wurden dazu in der Anhörung auch Kritikpunkte der betroffenen Kommunen laut, weil sich über Jahre gewachsene Strukturen ändern müssen. Für eine rechtssichere Wahl ist dies aber dringend geboten. Eine Verletzung der Vorgaben aus dem Wahlgesetz und der Rechtsprechung kann die Ungültigkeit einer gesamten Wahl zur Folge haben. Dies gilt es zu vermeiden! Eine Neuabgrenzung einiger Wahlkreise zur nächsten Landtagswahl war daher nötig. Die regionale Zuordnung der 55 Wahlkreise und damit die Verwurzelung der direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten bleibt aber erhalten.

Notwendig ist die Reform, weil die Zahl der Wahlberechtigten in den 55 Landtagswahlkreisen nicht zu weit voneinander abweichen darf, damit die Vergleichbarkeit gewahrt bleibt. So verlangt es das Wahlgesetz: Die absolute Höchstgrenze einer Abweichung am Wahltag darf den Durchschnitt um maximal 25 % über- oder unterschreiten. Wegen der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung in Hessen kommt die Abweichung der maximal tolerierten Grenze inzwischen nahe oder hat sie bereits überschritten. Beispielsweise werden die nord-osthessischen Wahlkreise kleiner, die im Main-Kinzig-Kreis größer. Mit der neuen Fassung schaffen wir nun Rechtssicherheit für die Landtagwahl im Herbst 2023.“

Veröffentlicht am Donnerstag, den 10. Februar 2022